Wann wird KIBBS tätig?
KIBBS wird in Schulen z. B. tätig bei Morddrohungen, Suiziden in der
Schule, bei Anschlägen mit Waffen, bei sexuellem Missbrauch und größeren
Unfällen mit mehreren Verletzten.
Was macht KIBBS in solchen Fällen?
KIBBS unterstützt die Schulleitung im Sinne eines Krisenhandlings,
KIBBS betreut betroffene Schülerinnen und Schüler, Eltern und
Lehrkräfte
in psychologischer Hinsicht. Ziel dabei ist es, den eingetretenen Schaden
soweit wie möglich zu begrenzen und langfristige Folgeschäden,
z.B. Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung PTSD, zu
verhindern.
Wie ist KIBBS dafür ausgebildet?
KIBBS-Mitglieder sind Schulpsychologen mit speziellen Zusatzausbildungen,
z. B. in Notfallpsychologie und in Traumatherapie. Alle haben als Lehrer
aber auch langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schulklassen und Gruppen.
Wie läuft denn ein KIBBS-Einsatz ab?
Bei einer schulischen Krise erfolgt im Regelfall zunächst die Phase
des Rettens und Sicherns, je nach Sachlage durch Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste.
Zu dieser Sofortversorgung zählen auch Einsätze der Notfallseelsorge.
Im Fortgang, teilweise auch parallel, kommt dann KIBBS zum Einsatz. KIBBS-Mitglieder
unterstützen dabei schulinterne Krisenteams, kümmern sich um betroffene
Klassen, Lehrkräfte und einzelne Schülerinnen und Schüler
und bei Bedarf auch um die Eltern. Dabei arbeiten sie auch mit vorhandenen
Kriseninterventionsteams auf regionaler Ebene zusammen, die ebenfalls in
die Akutversorgung einbezogen sind. KIBBS unterstützt insbesondere bei
Großkatastrophen, wie z. B. beim Stadioneinsturz in Bad Reichenhall
auch die allgemeinen Einrichtungen der Krisenbewältigung.
Gibt es denn an jeder Schule ein internes Kriseninterventionsteam?
Derzeit ist das wohl noch nicht überall der Fall, aber KIBBS-Mitglieder
sind auch in der Aus- und Fortbildung solcher schulischer und regionaler
Notfallsysteme tätig. Dass die KIBBS-Arbeit als sinnvoll angesehen wird,
lässt sich daran festmachen, dass KIBBS-Mitglieder bei der Formierung ähnlicher
Krisenbewältigungssysteme in anderen Bundesländern fortbildend
tätig sind. Inzwischen wurden und werden nach dem Vorbild von KIBBS
zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg,
Nordrheinwestfalen, Sachsen und Thüringen vergleichbare Strukturen geschaffen.
Früher gab es aber doch auch schlimme Ereignisse
an Schulen, als man noch gar keine Psychologen dort hatte.
Bei einem schlimmen Erlebnis handelt es sich im Grunde um eine tiefgreifende
seelische Verletzung. Bleibt sie unbehandelt, können später gravierende
Folgen eintreten. Akute Belastungsreaktionen führen häufig zu seelischen,
aber auch körperlichen Erkrankungen, die viel später eintreten
können. So gesehen verhindern KIBBS-Einsätze eine Beeinträchtigung
der Gesundheit. Mittlerweile ist das Bewusstsein für die psychische
Beeinträchtigung von Schülern, Lehrkräften und auch Eltern
durch akute Krisenereignisse an Schulen gewachsen. Es ist heute international üblicher
Standard, dass man sich auch um psychische Belastungen besonders kümmert,
um die Arbeits- und Lernfähigkeit der Betroffenen zu erhalten.
Klarstellung von Missverständnissen
Muss bei jedem Todesfall eines Kindes KIBBS in Aktion treten?
Nein, wenn die Schule über Strategien verfügt, mit der betroffenen
Klasse das Geschehen zu verarbeiten, ist ein KIBBS-Einsatz nicht nötig,
das kann sogar unter Umständen für einen Suizid eines Kindes außerhalb
der Schule gelten.
Reicht bei einem Todesfall innerhalb einer Schule nicht die Notfallseelsorge
beziehungsweise der Einsatz eines Kriseninterventionsteams aus?
Das Tätigwerden dieser Kräfte ist äußerst wichtig für
die Akutversorgung. Allerdings ist deren Auftrag in der Regel nach der Erstversorgung
beendet und dann greift auf Anforderung KIBBS ein, um psychischen Störungen
oder Erkrankungen vorzubeugen und um in einer Schule möglichst rasch
normalen, effektiven Unterricht wieder möglich zu machen.
Ist für Morddrohungen oder Amokandrohungen nicht einfach die Polizei
zuständig?
Natürlich ist es Aufgabe der Polizei, sich um einen solchen Fall zu
kümmern. Wenn allerdings außer der Drohung keine weiteren Verdachtsmomente
hinzukommen, wird der Betreffende in der Regel wieder auf freien Fuß gesetzt.
Wie aber soll und kann eine Schule mit einer solchen Bedrohungssituation
umgehen? Aufgabe von KIBBS–Mitgliedern ist es , die Schulleitung zu
beraten, welche schulischen Maßnahmen man ergreifen sollte , und dafür
zu sorgen, dass beim Bedrohten, sei es eine Lehrkraft, sei es eine Schülerin
oder ein Schüler, sei es ein ganzes Kollegium, keine traumatischen Folgen
eintreten.
Muss denn immer etwas passieren, damit KIBBS tätig wird?
Nein, ein wichtiger Teil der KIBBS-Arbeit besteht auch in der Schulung von
Schulleitern, in der Beratung, Ausbildung und Fortbildung von schulinternen
Krisenteams im Sinne von Prävention und Nachsorge.

