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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann wird KIBBS tätig?
KIBBS wird in Schulen z. B. tätig bei Morddrohungen, Suiziden in der Schule, bei Anschlägen mit Waffen, bei sexuellem Missbrauch und größeren Unfällen mit mehreren Verletzten.

Was macht KIBBS in solchen Fällen?
KIBBS unterstützt die Schulleitung im Sinne eines Krisenhandlings, KIBBS betreut betroffene Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte in psychologischer Hinsicht. Ziel dabei ist es, den eingetretenen Schaden soweit wie möglich zu begrenzen und langfristige Folgeschäden, z.B. Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung PTSD, zu verhindern.

Wie ist KIBBS dafür ausgebildet?
KIBBS-Mitglieder sind Schulpsychologen mit speziellen Zusatzausbildungen, z. B. in Notfallpsychologie und in Traumatherapie. Alle haben als Lehrer aber auch langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schulklassen und Gruppen.

Wie läuft denn ein KIBBS-Einsatz ab?
Bei einer schulischen Krise erfolgt im Regelfall zunächst die Phase des Rettens und Sicherns, je nach Sachlage durch Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste. Zu dieser Sofortversorgung zählen auch Einsätze der Notfallseelsorge. Im Fortgang, teilweise auch parallel, kommt dann KIBBS zum Einsatz. KIBBS-Mitglieder unterstützen dabei schulinterne Krisenteams, kümmern sich um betroffene Klassen, Lehrkräfte und einzelne Schülerinnen und Schüler und bei Bedarf auch um die Eltern. Dabei arbeiten sie auch mit vorhandenen Kriseninterventionsteams auf regionaler Ebene zusammen, die ebenfalls in die Akutversorgung einbezogen sind. KIBBS unterstützt insbesondere bei Großkatastrophen, wie z. B. beim Stadioneinsturz in Bad Reichenhall auch die allgemeinen Einrichtungen der Krisenbewältigung.

Gibt es denn an jeder Schule ein internes Kriseninterventionsteam?
Derzeit ist das wohl noch nicht überall der Fall, aber KIBBS-Mitglieder sind auch in der Aus- und Fortbildung solcher schulischer und regionaler Notfallsysteme tätig. Dass die KIBBS-Arbeit als sinnvoll angesehen wird, lässt sich daran festmachen, dass KIBBS-Mitglieder bei der Formierung ähnlicher Krisenbewältigungssysteme in anderen Bundesländern fortbildend tätig sind. Inzwischen wurden und werden nach dem Vorbild von KIBBS zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen,  Baden-Württemberg, Nordrheinwestfalen, Sachsen und Thüringen vergleichbare Strukturen geschaffen.

Früher gab es aber doch auch schlimme Ereignisse an Schulen, als man noch gar keine Psychologen dort hatte.
Bei einem schlimmen Erlebnis handelt es sich im Grunde um eine tiefgreifende seelische Verletzung. Bleibt sie unbehandelt, können später gravierende Folgen eintreten. Akute Belastungsreaktionen führen häufig zu seelischen, aber auch körperlichen Erkrankungen, die viel später eintreten können. So gesehen verhindern KIBBS-Einsätze eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Mittlerweile ist das Bewusstsein für die psychische Beeinträchtigung von Schülern, Lehrkräften und auch Eltern durch akute Krisenereignisse an Schulen gewachsen. Es ist heute international üblicher Standard, dass man sich auch um psychische Belastungen besonders kümmert, um die Arbeits- und Lernfähigkeit der Betroffenen zu erhalten.

Klarstellung von Missverständnissen

Muss bei jedem Todesfall eines Kindes KIBBS in Aktion treten?
Nein, wenn die Schule über Strategien verfügt, mit der betroffenen Klasse das Geschehen zu verarbeiten, ist ein KIBBS-Einsatz nicht nötig, das kann sogar unter Umständen für einen Suizid eines Kindes außerhalb der Schule gelten.

Reicht bei einem Todesfall innerhalb einer Schule nicht die Notfallseelsorge beziehungsweise der Einsatz eines Kriseninterventionsteams aus?
Das Tätigwerden dieser Kräfte ist äußerst wichtig für die Akutversorgung. Allerdings ist deren Auftrag in der Regel nach der Erstversorgung beendet und dann greift auf Anforderung KIBBS ein, um psychischen Störungen oder Erkrankungen vorzubeugen und um in einer Schule möglichst rasch normalen, effektiven Unterricht wieder möglich zu machen.

Ist für Morddrohungen oder Amokandrohungen nicht einfach die Polizei zuständig?
Natürlich ist es Aufgabe der Polizei, sich um einen solchen Fall zu kümmern. Wenn allerdings außer der Drohung keine weiteren Verdachtsmomente hinzukommen, wird der Betreffende in der Regel wieder auf freien Fuß gesetzt. Wie aber soll und kann eine Schule mit einer solchen Bedrohungssituation umgehen? Aufgabe von KIBBS–Mitgliedern ist es , die Schulleitung zu beraten, welche schulischen Maßnahmen man ergreifen sollte , und dafür zu sorgen, dass beim Bedrohten, sei es eine Lehrkraft, sei es eine Schülerin oder ein Schüler, sei es ein ganzes Kollegium, keine traumatischen Folgen eintreten.

Muss denn immer etwas passieren, damit KIBBS tätig wird?
Nein, ein wichtiger Teil der KIBBS-Arbeit besteht auch in der Schulung von Schulleitern, in der Beratung, Ausbildung und Fortbildung von schulinternen Krisenteams im Sinne von Prävention und Nachsorge.



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