Symbolbild: Eine Hand durchbricht eine Dominokette von umfallenden Steinen
Das Kriseninterventions- und bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützt bei schulischen Krisenfällen ©Gajus – stock.adobe.com

Vorsorge, Fürsorge im Krisenfall und Nachsorge nach der akuten Krise: Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) leistet in Krisenfällen kompetente Unterstützung an den Schulen.

Ereignisse an Schulen wie ein schwerer Unfall, ein plötzlicher (Unfall-)Tod von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, ein Suizidversuch oder Suizid, Amok- und Gewaltdrohungen sowie Amok- und Gewalttaten erfordern besondere Maßnahmen der Prävention und Intervention. Dazu hat jede staatliche Schule die Aufgabe, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu entwickeln und kontinuierlich zu aktualisieren.

Zur Erstellung und Aktualisierung des Sicherheitskonzepts und um im Krisenfall schnell und professionell handeln zu können, wird an jeder Schule ein schulisches Krisenteam eingerichtet. Näheres regelt die Bekanntmachung zur Krisenintervention an Schulen.
Die ISB-Handreichung „Krisenintervention an Schulen“ stärkt Schulleitungen, schulische Krisenteams und weitere an der Bewältigung von Krisen Beteiligte an Schulen mit einer Vielzahl von Leitfäden und Materialien in ihrer Handlungsfähigkeit.

Im Krisenfall bieten die speziell für Krisenintervention und Krisenprävention fortgebildeten staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten den Schulen eine zuverlässige notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement. Eine Tätigkeit von KIBBS vor Ort erfolgt dann, wenn und so lange eine betroffene Schule dies wünscht oder wenn die zuständige Einrichtung der Schulaufsicht dies nach Lage des Einzelfalles für angezeigt hält.

Die Anforderung eines KIBBS-Teams erfolgt im Krisenfall durch die Schulleitung der betroffenen Schule selbst
- direkt bei der/dem zuständigen Regionalkoordinatorin/-koordinator oder
- bei der zuständigen Einrichtung der regionalen Schulaufsicht, die dann die/den Regionalkoordinatorin/-koordinator bzw. bei deren/dessen Verhinderung die Staatliche Schulberatungsstelle informiert.

Gegebenenfalls kann der Schulleitung auch vom Regionalkoordinator Unterstützung angeboten werden.


Kontaktdaten der KIBBS-Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren

OStR Thomas Krämer
Staatliche Fachoberschule Nürnberger Land

Telefon:0911 5867610
Fax:
Web:

OStR Martin Bozoyan
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt/Landkreis

Telefon:0170 9329770
Fax:
Web:

BerRin Doris EngelmannKIBBS-Landeskoordinatorin
Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern

Telefon:0871 43031-0
Fax:
Web:

StD Tim Grawe
Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

Telefon:0170 9329770
Fax:
Web:

BerRin Iris Effinger
Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost

Telefon:0170 9329770
Fax:
Web:

OStRin Miriam Böhmer
Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken

Telefon:09281 1400375
Fax:
Web:

BerR Siegfried HümmerKIBBS-Landeskoordinator
Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

Telefon:0941 5985330
Fax:
Web:

BerR Konrad Haas
Staatliche Schulberatungsstelle für Schwaben

Telefon:0821 509160
Fax:
Web:

BerR Christian Obermeier
Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken

Telefon:0931 260775-700
Fax:
Web:


Links

Stand: 28. März 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Krisenintervention

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.